Unsere Vision
Die Europäische Sozialpflegelizenz (ECC) ist der erste kleine Schritt in Richtung Qualitätssicherung von Dienstleistungen im Sozialbetreuungsbereich innerhalb der Europäischen Union. Das geschieht dadurch, dass gemeinsam definierte Lernergebnisse Die Europäische Sozialpflegelizenz (ECC) ist der erste kleine Schritt in Richtung Qualitätssicherung von Dienstleistungen im Sozialbetreuungsbereich innerhalb der Europäischen Union. Das geschieht dadurch, dass gemeinsam definierte Lernergebnisse bestimmt werden, die MitarbeiterInnen im Sozialbetreuungsbereich am Anfang ihrer Tätigkeit mindestens können müssen, wenn sie in irgendeinem Mitgliedsland zu arbeiten beginnen. Diese Lernergebnisse heißen im Englischen Basic Learning Outcomes (BESCLO). Sie sind der eigentliche Inhalt des ECC.
bestimmt werden, die MitarbeiterInnen im Sozialbetreuungsbereich am Anfang ihrer Tätigkeit mindestens können müssen, wenn sie in irgendeinem Mitgliedsland zu arbeiten beginnen. Diese Lernergebnisse heißen im Englischen Basic Learning Outcomes (BESCLO). Sie sind der eigentliche Inhalt des ECC.
Der ECC ist nicht eine eigene Ausbildung für sich, aber wir hoffen, dass möglichst viele Ausbildungen und Kurse die Inhalte des ECC abdecken und in ihr curriculum integrieren. Diese Ausbildungen und Kurse können auf universitärer Ebene angeboten werden, von Fortbildungseinrichtungen, Schulen und Arbeitgebern in den Mitgliedsländern. Der ECC wird das EU-weites Verständnis für gemeinsame Werte und Qualität im Sozialbetreuungsbereich fördern und weiterentwickeln.
In weiterer Folge hoffen wir, auf Basis des ECC zu weiteren gemeinsamen Definitionen zu kommen, was MitarbeiterInnen mit mehr Erfahrung und Verantwortung wissen müssen. Momentan ist der ECC ein Instrument für die Einstiegsphase in den Sozialbetreuungsbereich. Später könnte eine Weiterentwicklung des ECC zu konkreten Ausbildungs- und Qualifikationsstufen in einigen Mitgliedsländern folgen.
Der ECC wird Menschen, die in der Sozialbetreuung eines anderen Mitgliedslandes arbeiten wollen, auch darüber informieren, welche zusätzlichen Qualifikationen und Ausbildungen dort notwendig sind (z. B. „Erste Hilfe“ oder „Medikamentenvergabe“). Der ECC wird auch den Arbeitgebern helfen, wenn sie Personen aus anderen Mitgliedsländern anstellen möchten. Der Arbeitgeber kann dann feststellen, wenn die vorhandene Ausbildung den ECC integriert hat, was die Person schon alles gelernt hat. Arbeitgeber können darauf vertrauen, die Person anzustellen, weil die Person schon einiges Grundwissen für den Sozialbetreuungsbereich vorweisen kann.
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